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Unsere Pakete & Preise
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Single
€ 52
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jeden Monat
Inkludiert 1 Bericht jedes Monat, jeder weitere Bericht €52
1 AML Bericht
Preis exkl. 20% USt.
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Berichte zu natürlichen Personen
Paket 5
€ 240
€
240
alle 3 Monate
Inkludiert 5 Berichte alle 3 Monate, jeder Bericht über dem Paket €48
5 AML Berichte
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Berichte zu natürlichen Personen
Paket 10
€ 440
€
440
alle 6 Monate
Inkludiert 10 Berichte alle 6 Monate, jeder Bericht über dem Paket €44
10 AML Berichte
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Berichte zu natürlichen Personen
FAQ
Unser System unterstützt Unternehmen automatisiert bei der Identitätsprüfung und Geldwäscheprävention (AML). Es kombiniert Identitätsverifikation, Sanktions- und PEP-Screening und Mittelherkunft in einem digitalen Prozess.
Die Verordnung (EU) 2024/1624 – Anti-Money-Laundering Regulation und nationale Rechte (z.B. DE GwG, AT FM-GwG) beschreiben Anforderungen hinsichtlich Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung.
EU und nationale Bestimmungen (z.B. AT GewO) definieren Gewerbetreibende mit Geldwäsche-Sorgfaltspflichten.
Unser Produkt kombiniert mehrere Prüfbausteine:
Kundenbezogenes Risiko
Transaktionsbezogenes Risiko
Mittelherkunft
Auffälligkeiten
Die Identitätsprüfung erfolgt vollständig digital:
Upload eines Ausweisdokuments
Selfie- bzw. Liveness-Check
Automatische Dokumenten- und Gesichtsanalyse
Validierung gegen Sicherheitsmerkmale
Das Verfahren ist schnell, sicher und entspricht modernen KYC-Standards.
Ja. Das System gleicht Personen automatisiert mit internationalen Sanktionslisten sowie PEP-Datenbanken (Politisch exponierte Personen) ab.
Bei Treffern erfolgt eine strukturierte Risikoklassifizierung.
Ja.
Nach Abschluss wird ein strukturierter Prüfbericht generiert, der alle durchgeführten Prüfungen dokumentiert und archiviert werden kann. Sie erhalten diesen automatisch in Ihre Mailbox.
Bei einem potenziellen Treffer wird:
Eine Risikobewertung angezeigt
Eine tiefergreifende Prüfung empfohlen
Der Vorgang dokumentiert
Die finale Entscheidung liegt stets beim verantwortlichen Unternehmen.
Nein.
Das System unterstützt Ihre gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpflichten, ersetzt jedoch keine eigenverantwortliche Risikoanalyse oder Dokumentationspflicht gemäß Ihren regulatorischen Anforderungen.
In der Regel ist der gesamte Prozess innerhalb weniger Minuten abgeschlossen.
Um den Prozess zu durchlaufen, benötigt Ihre Interessentin als Minimum: einen Ausweis, wenige persönliche Daten zur Verifikation und etwaige Belge zu Selbstangaben.
Ja.
Alle Datenverarbeitungen erfolgen gemäß DSGVO. Es gelten folgende Grundsätze:
Zweckbindung
Datenminimierung
Verschlüsselte Übertragung
Begrenzte Speicherfristen
Transparente Einwilligungsprozesse
Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich:
an technisch notwendige Prüfpartner
im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen
Eine kommerzielle Weitergabe oder Nutzung zu Marketingzwecken erfolgt nicht.
Erworbene Pakete können innerhalb von 14 Tagen ab Erwerb storniert und erstattet werden, sofern sie noch nicht genutzt oder begonnen wurden.
Datenschutz und Datensicherheit ist zentral in unserem Bestreben und zu unserem Geschäftsmodell. Wir sind DSGVO geprüft und konform und erfüllen die höchsten Standards in Cyber Security und Artificial Intelligence. Wir stellen auch sicher, dass unsere Drittanbieter entsprechende Standards erfüllen bzw. arbeiten nur mit jenen zusammen, welche dem entsprechen.
Ja. Das GwG (DE) und FM-GwG (AT) begründen eigene Sorgfaltspflichten bei transaktionsbegleitender Tätigkeit — unabhängig vom Fachgebiet. Das betrifft insbesondere Immobilien-, Gesellschafts- und Treuhandmandate.
Nein. Autracon führt Identitäts- und Risikoprüfungen auf Basis der vom Mandanten bereitgestellten Daten durch. Die Mandatsinhalte selbst werden nicht verarbeitet. Die Nutzung ist mit der Verschwiegenheitspflicht nach § 43a BRAO bzw. § 9 RAO vereinbar.
Die Pflicht bleibt bei Ihnen. Autracon liefert den revisionssicheren Audit-Trail, den Sie für die eigene Dokumentation brauchen — inklusive Zeitstempel, Prüfergebnissen und Datenquellen.
Autracon arbeitet eigenständig über Browser und E-Mail. Für die Mandatsakte erhalten Sie PDF-Reports, die sich in jedes Dokumentenmanagementsystem einfügen lassen.
Die berufsrechtlichen Vorgaben ergänzen die gesetzlichen AML-Pflichten — sie ersetzen sie nicht. Das GwG (DE) und FM-GwG (AT) gelten für Sie unmittelbar.
Ja. Der Mandant erhält einen eigenen Upload-Link, füllt Daten strukturiert selbst aus und übermittelt sie direkt — ohne Ping-Pong per E-Mail. Der Prozess dauert für den Mandanten typisch unter 5 Minuten.
Nein. Das GwG und FM-GwG verlangen laufende Sorgfalt. Bei Änderungen in der Mandantenstruktur, neuen Gesellschaftern oder relevanten Transaktionen ist erneut zu prüfen.
Ja. Kanzleikonten mit mehreren Nutzenden und zentraler Abrechnung sind verfügbar. Jede Prüfung bleibt der jeweiligen Mandatsakte zugeordnet.
Autracon bildet denselben Prüfprozess für jeden Nutzer ab. Jede Prüfung erzeugt ein identisch strukturiertes Protokoll — unabhängig davon, welcher Prüfer sie initiiert hat.
Die erzeugten Reports und Audit-Trails sind darauf ausgelegt, bei einer Prüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde als Nachweis vorgelegt zu werden — zeitgestempelt, nicht nachträglich veränderbar. Sollten Sie um Zuge einer Prüfung weitere Informationen oder Dokumente benötigen, stellt Autracon Ihnen diese auf Anfrage zeitnah bereit, soweit verfügbar und technisch möglich.
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