Geldwäsche im Fahrzeughandel – Welche Pflichten Autohändler in Deutschland und Österreich wirklich haben
- Autracon AML
- 18. März
- 1 Min. Lesezeit
Warum der Fahrzeughandel besonders anfällig ist
Luxusfahrzeuge sind hochpreisig, mobil, international handelbar und wertstabil. Damit eignen sie sich ideal zur Integration illegaler Gelder. Ein Sportwagen für 150.000 € kann bar bezahlt, ins Ausland exportiert, weiterverkauft und als legaler Verkäufserlös erscheinen.
Rechtslage in Deutschland
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gelten Autohändler als Verpflichtete, wenn sie Bargeschäfte über 10.000 € tätigen. Pflichten umfassen: Identifizierung des Vertragspartners, Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten, Dokumentation und Verdachtsmeldung an die FIU.
Rechtslage in Österreich
In Österreich greifen die Gewerbeordnung (§ 365m GewO) und das FM-GwG bei bestimmten Konstellationen. Bei hohen Bargeschäften sind verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden.
Typische Risikoszenarien
Käufer besteht auf Barzahlung, ein Dritter tritt als Zahler auf, das Fahrzeug wird unmittelbar exportiert oder eine komplexe Firmenstruktur tritt als Käufer auf.
Best Practice für Autohäuser
Standardisierte KYC-Prüfung, UBO-Identifikation bei Firmenkunden, Sanktionslistenprüfung und Dokumentation vor Übergabe des Fahrzeugs.
Wie Autracon unterstützt
Autracon bietet digitale Identitätsprüfung, PEP- & Sanktionscheck sowie revisionssichere Berichte — sofort einsetzbar im Verkaufsprozess.
