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AML-Compliance für Rechtsanwälte: Eigene Pflichten neben dem Mandat

28. Mai
2 Min. Lesezeit

Eine der häufigsten Fehlannahmen in der anwaltlichen Praxis: Wer mandatsbezogen tätig ist, sei durch das Mandatsverhältnis und die anwaltliche Verschwiegenheit AML-rechtlich geschützt. Das Gegenteil ist der Fall. Das deutsche GwG und das österreichische FM-GwG begründen eigene, parallele Sorgfaltspflichten — die unabhängig vom Mandat bestehen und unabhängig davon erfüllt werden müssen.


Wann eine Kanzlei AML-pflichtig ist

Die AML-Pflicht entsteht bei sogenannten Kataloggeschäften: Tätigkeiten, die typischerweise Geldwäscherisiken bergen. Dazu zählen insbesondere:

  • Begleitung von Immobilientransaktionen (Kauf, Verkauf, Anmietung hochwertiger Objekte)

  • Gründung und Verwaltung von Gesellschaften und Trusts

  • Treuhandmandate, Anderkonten, Kapitalsammlung

  • Begleitung von Unternehmenskäufen und Anteilsübertragungen

  • Gestaltungsberatung mit grenzüberschreitendem Bezug

Wenn ein Mandat in eine dieser Kategorien fällt, sind Sie als Rechtsanwalt unmittelbar AML-pflichtig — auch dann, wenn Sie 'nur beraten' und keine Vermögenswerte verwalten.


Verschwiegenheit und AML — kein Widerspruch

Ein häufiger Einwand: Wie soll AML-Compliance mit der anwaltlichen Verschwiegenheit nach § 43a BRAO bzw. § 9 RAO vereinbar sein? Die Antwort liegt im Anwendungsbereich. AML-Pflichten beziehen sich auf die Identifizierung des Mandanten und seiner wirtschaftlichen Hintergründe — nicht auf Mandatsinhalte.

Sie identifizieren den Mandanten, prüfen UBO und Sanktionsstatus, dokumentieren das Ergebnis. Was Sie inhaltlich für ihn tun, bleibt geschützt. Tools wie Autracon arbeiten ausschließlich auf der Identifikations- und Strukturebene und berühren keine Mandatsinhalte.


Die drei häufigsten Lücken in Kanzleien

In der Praxis sehen wir drei wiederkehrende Schwachstellen:

Erstens: Die Pflicht wird einmalig beim Onboarding erfüllt und danach nicht mehr aktualisiert. AML ist laufende Sorgfalt — bei neuen Gesellschaftern, Strukturänderungen oder relevanten Transaktionen muss erneut geprüft werden.

Zweitens: Die Dokumentation ist fragmentiert. Notizen in der Akte, Screenshots im Mailpostfach, manuelle Vermerke — das hält keiner Aufsichtsprüfung stand. Ein zentraler, zeitgestempelter Audit-Trail ist Pflicht, nicht Empfehlung.

Drittens: Verantwortung ist unklar. Wer prüft, wer dokumentiert, wer signiert die Sorgfaltsentscheidung ab? Ohne klare Zuständigkeit entstehen genau die Lücken, die im Audit kostspielig werden.


Wie Autracon Kanzleien entlastet

Autracon liefert für jeden neuen oder relevanten Mandanten einen vollständigen AML-Check — Identitätsverifikation, UBO über WiEReG/Transparenzregister, PEP- und Sanktionslistenprüfung — als revisionssicheren Bericht direkt in die Mailbox des verantwortlichen Anwalts. Der Mandant erhält einen eigenen Upload-Link, füllt seine Daten strukturiert aus und übermittelt sie ohne Ping-Pong.

Manuell ist das ein halber Vormittag. Mit Autracon dauert es unter 5 Minuten, mit deutlich besserer Dokumentationsqualität.


Fazit

AML-Compliance für Anwälte ist kein bürokratisches Beiwerk — es ist eine eigenständige berufsrechtliche und gesetzliche Pflicht, die mit der Mandatsarbeit parallel läuft. Strukturierte, automatisierte Prüfung schließt die Lücke zwischen anwaltlicher Sorgfalt und gesetzlicher Anforderung.

Strukturieren Sie Ihre AML-Prozesse — Autracon kostenlos testen auf autracon.com.

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