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AMLA, AMLR und die neue EU-Geldwäscheaufsicht: Was 2027 auf Makler, Anwälte, Notare und Steuerberater zukommt

vor 3 Tagen
3 Min. Lesezeit

Die Europäische Union baut die Geldwäscheprävention von Grund auf neu – es ist der größte Systemwechsel seit der ersten Geldwäscherichtlinie von 1991. Im Zentrum stehen zwei Instrumente: die EU-Geldwäscheverordnung (AMLR), die ab 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt, und die neue EU-Geldwäschebehörde AMLA mit Sitz in Frankfurt. Das ist ausdrücklich keine reine Finanzsektor-Geschichte: Makler, Anwälte, Notare und Steuerberater fallen klar in den Anwendungsbereich.

Was ist die AMLA?

Die Authority for Anti-Money Laundering (AMLA) ist eine neue EU-Behörde mit Sitz in Frankfurt am Main. Sie hat ihren Betrieb am 1. Juli 2025 aufgenommen und wird ab 2028 voll operativ sein. Direkt beaufsichtigt sie zunächst rund 40 grenzüberschreitend tätige Hochrisiko-Finanzinstitute. Für alle anderen Verpflichteten – einschließlich der nicht-finanziellen Berufe – koordiniert sie die nationalen Aufsichtsbehörden und schreibt verbindliche technische Standards. Auch wenn Ihre Aufsicht national bleibt: Die Regeln, nach denen Sie geprüft werden, kommen künftig aus Frankfurt.

AMLR: ein einheitliches Regelwerk statt nationaler Flickenteppich

Die AMLR (Verordnung (EU) 2024/1624) gilt ab 10. Juli 2027 unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten. Sie ersetzt große Teile des bisher richtlinienbasierten Systems – die nationalen Unterschiede zwischen §2 FM-GwG in Österreich und §1 GwG in Deutschland fallen weg. Dieselben Sorgfaltspflichten, dieselbe PEP-Definition, dieselben Regeln zum wirtschaftlichen Eigentümer gelten dann von Lissabon bis Helsinki.

Die fünf Änderungen, die Ihren Berufsstand betreffen

  • EU-weite Bargeldobergrenze von 10.000 € für gewerbliche Transaktionen (Art. 80 AMLR). Wo bisher kein allgemeines Limit galt, wird Barzahlung zum klaren Prüfauslöser.

  • Einheitlicher UBO-Schwellenwert von 25 % – wirtschaftliche Eigentümer ab 25 % Anteil oder Stimmrechten, mit verpflichtendem Abgleich gegen zentrale Register. Für Hochrisikosektoren kann die Schwelle auf 15 % gesenkt werden.

  • Verschärfte und vereinheitlichte Sorgfaltspflichten (CDD) – Identifizierung vor Geschäftsbeginn, laufende Überwachung und ein konsequent risikobasierter Ansatz, inklusive eIDAS-konformer Identitätsprüfung.

  • Schnellere Meldewege – fünf Werktage Frist für die Beantwortung von Anfragen der Geldwäschemeldestelle.

  • Dokumentationspflicht mit Zähnen – eine jährlich aktualisierte, schriftliche Risikobewertung, die der Aufsicht binnen fünf Werktagen vorzulegen ist. Manuelle Excel-Risikomatrizen werden das kaum noch erfüllen.

Was das für Sie konkret bedeutet

Immobilienmakler: Jede Transaktion mit internationalen Käufern oder verschachtelten Eigentümerstrukturen wird zum dokumentationspflichtigen Ereignis. Die UBO-Identifizierung ist nicht mehr Kür, sondern nachweispflichtige Pflicht – auch bei scheinbar einfachen Verkäufen.

Rechtsanwälte und Notare: Ihre eigenen Sorgfaltspflichten bestehen unabhängig von der Mandatsarbeit – und werden EU-weit vereinheitlicht. Treuhandschaften, Gesellschaftsgründungen und Immobilientransaktionen lösen klare Prüf- und Dokumentationspflichten aus.

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: Beratungs- und Treuhandtätigkeit fällt eindeutig in den Anwendungsbereich. Die WiEReG-Meldung allein genügt nicht – verlangt sind strukturierte Sorgfaltspflichten über das gesamte Mandat.

Der Zeitplan im Überblick

  • Seit 1. Juli 2025: AMLA operativ in Frankfurt

  • Seit 1. Jänner 2026: Geldwäsche-Mandate der EBA auf die AMLA übertragen

  • 2026–2027: Ausarbeitung der verbindlichen technischen Standards (RTS)

  • 10. Juli 2027: AMLR gilt unmittelbar; AMLD6 in nationales Recht umgesetzt

  • Ab 2028: AMLA voll operativ, direkte Aufsicht ausgewählter Institute

Was Sie jetzt tun sollten

Drei Jahre klingen lang. Sie sind es nicht, wenn der Weg von manuellen zu strukturierten Prozessen führt. Sinnvoll ist jetzt: die eigenen Sorgfaltspflichten gegen das künftige Single Rulebook abzugleichen, PEP-, Sanktions- und UBO-Prüfungen zu strukturieren und manuelle Risikomatrizen durch dokumentierte, prüfsichere Abläufe zu ersetzen. Wer 2027 nicht improvisieren will, beginnt nicht 2027.

Compliance ist nicht delegierbar – aber die Arbeit dahinter schon.

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