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Geldwäsche im Immobiliensektor – Pflichten für Makler in Österreich & Deutschland

Immobilien als klassisches Integrationsinstrument

Kriminelle nutzen Immobilien zur Kapitalintegration, zur Verschleierung wirtschaftlich Berechtigter und zur Wertstabilisierung illegaler Gelder.


Pflichten in Deutschland (§ 10 GwG)

Makler müssen ihren Vertragspartner identifizieren, den UBO feststellen, Zweck und Art der Geschäftsbeziehung prüfen sowie Verdachtsmeldungen abgeben.


Pflichten in Österreich (§ 365m GewO)

In Österreich sind Makler zur Identifizierung vor Vertragsabschluss, zur Prüfung wirtschaftlich Berechtigter und zur Anwendung eines risikobasierten Ansatzes verpflichtet.


Typische Risikoszenarien

Besonderes Augenmerk gilt Barzahlungsangeboten, internationalen Käufern ohne erkennbaren lokalen Bezug, Drittkäufern sowie unklaren Firmenstrukturen auf Käuferseite.


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