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Persönliche Haftung bei Geldwäsche-Verstößen: Welche Konsequenzen Verpflichteten drohen

Wer über AML-Compliance nachdenkt, denkt oft an die Firma. Doch bei Geldwäsche-Verstößen treffen die Konsequenzen Personen – die Geschäftsführung, den Berufsangehörigen, die verantwortliche Stelle. Der FATF-Bericht 2026 hat das österreichische Sanktionsregime samt verpflichtender öffentlicher Bekanntmachung ausdrücklich benannt. Ein nüchterner Blick lohnt sich.

Geldstrafen: die Spannweite

Die Bandbreite reicht von wenigen tausend Euro bis – etwa für Rechtsanwälte – zu Beträgen im Millionenbereich. Je nach Berufsstand laufen Verfahren über den verwaltungsstrafrechtlichen Weg (z. B. nach der GewO) oder über die berufsrechtliche Disziplinarschiene der Kammern. Die Höhe bemisst sich an Schwere und Systematik des Verstoßes.

Öffentliche Namensnennung: der Reputationsschaden

Die EU-Vorgaben sehen eine öffentliche Bekanntmachung von AML-Verstößen vor – mit Name. Für eine Kanzlei, ein Maklerbüro oder eine Praxis ist der Reputationsschaden oft gravierender als die Geldstrafe selbst, weil er bleibt und für Mandanten und Auftraggeber sichtbar ist.

Über Geld hinaus: Befugnis und Berufsrecht

  • Disziplinarmaßnahmen der zuständigen Kammer

  • Entzug oder Ruhen der Gewerbeberechtigung oder Berufsbefugnis

  • Persönliche Verantwortlichkeit der bestellten oder geschäftsführenden Person

Warum „ich wusste es nicht“ nicht schützt

Die Pflichten sind veröffentlicht und bekannt. Das Fehlen eines Prozesses ist selbst der Vorwurf – nicht nur der Einzelfall. Im Prüfungsfall schützt nicht die gute Absicht, sondern die Dokumentation. Genau deshalb ist ein lückenloser Audit-Trail der beste Schutz.

Wie Sie das Risiko minimieren

  • Kundensorgfaltspflichten dokumentiert durchführen

  • PEP-, Sanktions- und UBO-Prüfungen strukturieren

  • Einen nachvollziehbaren Audit-Trail führen

  • Manuelle Lücken durch Automatisierung schließen

Wie Autracon hilft

Autracon liefert dokumentierte, nachvollziehbare Prüfungen in Ihre Mailbox – den Audit-Trail, der Sie im Ernstfall schützt. Nicht als Versäumnis, sondern als Standard.

Im Prüfungsfall zählt nicht, was Sie gemeint haben – sondern was Sie nachweisen können.

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