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AML für Kreditvermittler: Bankenpflichten ohne Bankenstrukturen

Kreditvermittler stehen vor einem strukturellen Compliance-Dilemma: Die AML-Pflichten unter GwG und FM-GwG sind weitgehend identisch mit denen einer Bank. Die Ressourcen sind es nicht. Wer den Bankenstandard manuell abbilden will, scheitert an der Skalierung. Wer ihn ignoriert, gerät unter regulatorischen Druck.


Was Kreditvermittler konkret prüfen müssen

Vermittler von Krediten — privat oder gewerblich — sind nach GwG und FM-GwG verpflichtete Personen. Die Pflichten umfassen:

  • KYC-Prüfung jedes Kreditnehmers — natürlich oder juristisch

  • PEP-Screening und Sanktionslistenprüfung

  • UBO-Identifikation bei Unternehmenskunden

  • Plausibilitätsprüfung der Mittelherkunft (Source of Funds)

  • Laufende Sorgfalt — nicht nur beim Onboarding

  • Lückenlose Dokumentation als Audit-Trail


Die strukturelle Lücke

Banken haben Compliance-Abteilungen, die genau für diese Aufgaben aufgebaut sind. Kreditvermittler in der Regel nicht. Das führt zu drei typischen Mustern:

Erstens: Plausibilitätsprüfung als Bauchgefühl. Erfahrene Vermittler entwickeln ein Gespür dafür, wann etwas nicht stimmt. Das ist wertvoll, aber im Audit-Fall nicht dokumentierbar — und damit nicht ausreichend.

Zweitens: Excel-basierte Dokumentation. Für 10 Vermittlungen im Monat noch handhabbar. Für 100 ein Risiko. Für 500 unmöglich.

Drittens: Outsourcing an externe Dienstleister. Funktioniert teilweise, schafft aber neue Probleme: Datenflüsse, Verantwortungsklärung, Reaktionszeiten. Die gesetzliche Pflicht bleibt beim Vermittler — der Dienstleister kann sie nur unterstützen, nicht ersetzen.


Was sich mit AMLAR ändert

Die EU-AML-Verordnung (AMLAR) ab 2026 vereinheitlicht die Sorgfaltspflichten europaweit und stärkt die Aufsicht durch die neue AMLA-Behörde. Für Kreditvermittler bedeutet das: dokumentationsgerechte Prozesse, einheitliche Risikoklassifizierung, lückenloser Audit-Trail. Manuelle und teilautomatisierte Lösungen werden diesen Standard nicht mehr zuverlässig erfüllen.


Wie Autracon den Bankenstandard verfügbar macht

Autracon liefert Kreditvermittlern den strukturierten AML-Check, den Banken intern abbilden — als skalierbaren externen Service. Pro Kreditvermittlung: KYC-Prüfung, PEP- und Sanktionsscreening, UBO-Identifikation, risikobasierte Bewertung, alles als revisionssicherer Bericht in der Mailbox. Mehrnutzerumgebungen mit zentraler Administration und API-Anbindung sind verfügbar.

Manuelle Prüfung pro Kreditfall: typisch 30–45 Minuten. Mit Autracon: unter 3 Minuten — und mit einer Dokumentationsqualität, die in einer Aufsichtsprüfung Bestand hat.


Fazit

Kreditvermittler stehen unter Bankenrecht ohne Bankenressourcen. Strukturierte Automatisierung ist die einzige Antwort, die unter AMLAR und AMLA dauerhaft trägt. Wer heute die Lücke schließt, ist 2026 ready — wer wartet, baut Risiken auf.

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