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Praxisfall: Ein Immobilienverkauf mit 500.000 € Geldwäscherisiko

Ein internationaler Käufer. Kaufpreis 500.000 €. Druck zur schnellen Abwicklung. Keine UBO-Prüfung.

Später: Ermittlungen wegen Geldwäsche. Der Makler wird befragt. Die Transaktion wird überprüft. Die Dokumentation fehlt.


Lehre aus dem Fall

Nicht der Vorsatz ist entscheidend — sondern die fehlende Dokumentation. Selbst wenn der Makler nichts von den kriminellen Hintergründen wusste, kann das Fehlen einer strukturierten KYC-Prüfung zu Konsequenzen führen.


Was hätte verhindert werden können

Eine standardisierte Identitätsprüfung, UBO-Feststellung und eine dokumentierte Mittelherkunftprüfung hätten den Makler rechtlich geschützt — und möglicherweise den Fall frühzeitig aufgedeckt.


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