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FATF-Bericht 2026: Was Immobilienmakler, Anwälte, Notare und Steuerberater in Österreich jetzt wissen müssen

Im April 2026 veröffentlichte die Financial Action Task Force (FATF) ihren aktuellen Mutual Evaluation Report für Österreich – den umfassendsten internationalen Prüfbericht zur Geldwäschebekämpfung seit 2016. Das Ergebnis: Österreich hat Fortschritte im Finanzsektor erzielt, aber bei den sogenannten Nicht-Finanziellen Verpflichteten (DNFBPs) – also u.a. Immobilienmaklern, Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern – sind die Mängel erheblich.


Österreich wurde in den sogenannten Enhanced Follow-up versetzt. Das bedeutet: Die FATF überwacht die Fortschritte engmaschig, und Österreich muss innerhalb von drei Jahren nachweisen, dass die dokumentierten Schwachstellen behoben wurden. Für alle Verpflichteten außerhalb des Bankensektors erhöht sich damit der Druck erheblich.


Was der FATF-Bericht konkret kritisiert


Der Bericht analysiert 6.304 Immobilienmakler, 7.138 Rechtsanwälte, 540 Notare und über 9.000 Steuerberater in Österreich. Das Fazit ist für alle Berufsgruppen ähnlich: Sorgfaltspflichten werden unzureichend umgesetzt, Meldepflichten werden kaum wahrgenommen, und das Risikobewusstsein ist in weiten Teilen nicht vorhanden.


Immobilienmakler: Höchste Risikoklasse, geringste Compliance


Der FATF-Bericht stuft Immobilienmakler als die höchste DNFBP-Risikoklasse in Österreich ein. Der Sektor erzielt 9,1 Milliarden Euro Jahresumsatz und ist laut FATF besonders anfällig für Geldwäsche – durch Käufe von Hochpreisimmobilien durch PEPs und ausländische Gesellschaften, durch komplexe Eigentumsstrukturen und durch Barzahlungen.

Die nüchterne Bilanz aus dem Bericht: In den Jahren 2019 und 2020 meldeten österreichische Immobilienmakler insgesamt null verdächtige Transaktionen. 2024 waren es drei – bei 6.304 Maklern, die einen Markt von 9 Milliarden Euro bewegen. Casinos mit 13 Standorten meldeten im selben Jahr 19 Verdachtsmeldungen.

Besonders gravierend: Die Aufsicht über Makler ist auf 94 lokale Bezirksbehörden verteilt – ohne einheitlichen Standard, ohne risikobasierte Methodik und mit unzureichenden Personalressourcen. Die FATF empfiehlt ausdrücklich eine Zentralisierung dieser Aufsichtsstruktur.


Immobilienmakler verneinten in Gesprächen mit dem FATF-Team konsistent, dass ihr Sektor einem Geldwäscherisiko ausgesetzt sei. Dies ist angesichts der eindeutigen NRA-Befunde besonders besorgniserregend.

– FATF Mutual Evaluation Report Austria 2026


Rechtsanwälte: Bewusstsein vorhanden, Umsetzung lückenhaft


Für Rechtsanwälte fällt das Urteil differenzierter aus. Die FATF attestiert ihnen ein grundsätzliches Bewusstsein für AML-Pflichten – sie führen KYC-Prüfungen durch und wenden in bestimmten Situationen erweiterte Sorgfaltspflichten an. Dennoch identifiziert der Bericht konkrete Schwachstellen: mangelhafte Risikoanalysen auf Kanzleiebene, unzureichende Verifizierung von wirtschaftlich Berechtigten bei Hochrisikogeschäften, lückenhafte Dokumentation und zu wenige Schulungen.

Auch bei den Verdachtsmeldungen bleibt die Bilanz dünn: 7.138 Anwälte meldeten 2024 insgesamt 19 Verdachtsfälle – bei einem Treuhandkontovermögen von 16,5 Milliarden Euro und einem Durchschnittswert von 500.000 Euro pro Konto. Zum Vergleich: 540 Notare meldeten im selben Jahr 33 Fälle.

Die Aufsicht durch die neun Rechtsanwaltskammern ist strukturell stabiler als beim Handelsgewerbe – mit 145 dedizierten Aufsichtspersonen. Die offsite-Überwachung fehlt jedoch vollständig, und individuelle Risikoprofile für einzelne Kanzleien gibt es nicht.


Notare: Solider Ausgangspunkt, aber Lücken beim Melden


Notare erhalten vom FATF-Bericht das beste Zeugnis unter den DNFBPs. Die Compliance-Infrastruktur durch die Notartreuhandbank (NTB) – mit rund 650.000 Transaktionsscreenings jährlich – wird ausdrücklich als positives Beispiel hervorgehoben. Notare führen CDD-Prüfungen durch, identifizieren wirtschaftlich Berechtigte und wenden erweiterte Sorgfaltspflichten bei ausländischen Klienten und Barzahlungen an.

Dennoch bleiben Schwachstellen: Das Risikobewusstsein für Barzahlungen und den Einsatz von Scheinfirmen ist auch bei Notaren nicht vollständig ausgeprägt. Die Zahl der Verdachtsmeldungen stieg zwar auf 33 in 2024 – bleibt aber absolut niedrig gemessen am Transaktionsvolumen.


Steuerberater: Hohe TCSP-Aktivität, niedriges Risikobewusstsein


Steuerberater, die TCSP-Leistungen erbringen – also Gesellschaftsgründungen, Nominee-Dienste, Geschäftsführeraufgaben – unterliegen eigenen AML-Pflichten, die oft unterschätzt werden. Der FATF-Bericht stellt fest: Steuerberater kennen ihre Pflicht zur Registrierung wirtschaftlich Berechtigter im WiEReG und setzen diese um – verstehen jedoch die darüber hinausgehenden AML-Risiken ihrer Tätigkeit nur begrenzt.

Besonders problematisch: die breite Gruppe der TCSPs außerhalb der Steuerberatung (Unternehmensberater, sonstige Dienstleister) meldete 2024 genau eine verdächtige Transaktion – bei über 36.000 registrierten Verpflichteten.


Was der FATF-Bericht von allen Verpflichteten fordert


Unabhängig vom Berufsstand formuliert der FATF-Bericht klare Mindestanforderungen für alle Verpflichteten:

  • Risikobasierte Kundenidentifikation (KYC) bei Geschäftsanbahnung und laufend

  • Identifikation und Verifikation des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) – auch bei komplex verschachtelten Strukturen

  • PEP-Screening und Sanktionslistenprüfung bei Hochrisikokunden

  • Schriftliche interne Risikoanalyse auf Kanzlei- oder Unternehmensebene

  • Meldung verdächtiger Transaktionen an die A-FIU über die GoAML-Plattform

  • Lückenlose Dokumentation und Aufbewahrung aller Prüfergebnisse


Sanktionen: Der Rechtsrahmen ist schärfer als er wirkt


Für Immobilienmakler, Händler mit Hochwertwaren und Unternehmensberater gilt: Verstöße gegen die AML-Pflichten nach GewO können mit bis zu 20.000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Verdachtsmeldung kann eine Strafe von bis zu 30.000 Euro nach sich ziehen. Für Rechtsanwälte liegt die mögliche Disziplinarstrafe bei bis zu 1 Million Euro – und im Wiederholungsfall droht die öffentliche Namensnennung auf der Website der Rechtsanwaltskammer.

Der FATF-Bericht kritisiert ausdrücklich, dass diese Sanktionen bislang kaum angewandt wurden. Das wird sich ändern: Österreich steht unter internationalem Druck, Fortschritte nachzuweisen. Die Aufsichtsbehörden werden handeln müssen.


Das Drei-Jahres-Fenster: Warum jetzt handeln?


Mit dem Enhanced Follow-up-Status beginnt eine klar definierte Frist. Österreich muss der FATF regelmäßig Fortschritte berichten. Die Aufsichtsbehörden – BMWET, Bezirksbehörden, Rechtsanwaltskammern, Notariatskammern – stehen unter Druck, Verbesserungen zu belegen. Das bedeutet: mehr Prüfungen, mehr Sanktionen, mehr Durchsetzung.

Wer jetzt dokumentierbare Compliance-Prozesse einführt, ist vorbereitet. Wer wartet, riskiert, bei der nächsten Prüfwelle als Negativbeispiel zu landen.


Compliance ist nicht delegierbar – aber die Arbeit dahinter schon


AML-Sorgfaltspflichten sind persönliche Berufspflichten. Kein Klient, keine Kanzlei, kein Verband übernimmt die Haftung, wenn die Prüfung ausbleibt. Aber die operative Arbeit – KYC-Prüfung, PEP-Screening, UBO-Recherche, Dokumentation – lässt sich automatisieren.

Autracon liefert automatisierte AML-Prüfberichte für Immobilienmakler, Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater – direkt in die Mailbox, innerhalb weniger Minuten, dokumentationssicher nach FM-GwG, GewO und EU AMLAR. Kein Papierformular, kein manuelles Nachschlagen, kein Haftungsrisiko durch vergessene Prüfschritte.


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