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Bußgelder und persönliche Haftung bei Verstoß gegen das Geldwäschegesetz

Aktualisiert: 4. Juni

Sanktionen in Deutschland

Bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz drohen in Deutschland Bußgelder bis zu 5 Mio. € oder 10 % des Jahresumsatzes — je nachdem, was höher ist; für Immobilienmakler, Anwälte, Notare und Steuerberater gelten hier ähnliche Rahmen. Dazu kommen mögliche strafrechtliche Ermittlungen.


Sanktionen in Österreich

In Österreich drohen neben Verwaltungsstrafen, ähnlich wie in Deutschland, wenn auch mit niedrigeren möglichen Bußgeldern, gewerberechtliche Maßnahmen bis hin zum Entzug der Gewerbeberechtigung.


Persönliche Haftung der Geschäftsführung

Bei Organisationsverschulden kann die Geschäftsleitung persönlich haften. Es genügt, dass geeignete Kontrollmaßnahmen nicht eingerichtet wurden.


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