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PEP- und Sanktionsprüfung in der Praxis: Wen Sie prüfen müssen und warum

PEP-Screening und Sanktionsprüfung gelten als Banken-Thema. Das ist ein Irrtum. Auch Immobilienmakler, Anwälte, Notare und Steuerberater müssen prüfen, ob ihr Gegenüber eine politisch exponierte Person ist oder auf einer Sanktionsliste steht – und bei einem Treffer die richtigen Konsequenzen ziehen.

Was ist eine politisch exponierte Person (PEP)?

Eine PEP ist eine Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat – dazu zählen auch Familienmitglieder und nahestehende Personen. Der Grund für die besondere Aufmerksamkeit: ein erhöhtes Risiko für Korruption und Geldwäsche. Eine PEP zu sein ist kein Vorwurf, löst aber verstärkte Sorgfaltspflichten aus.

Sanktionslisten: wen Sie nicht bedienen dürfen

Sanktionslisten der EU, der UN und der US-amerikanischen OFAC benennen Personen und Organisationen, mit denen keine Geschäfte gemacht werden dürfen. Ein Verstoß ist unabhängig von der Absicht eine ernste Angelegenheit. Deshalb führt an einem Abgleich kein Weg vorbei – vor Geschäftsbeginn, nicht danach.

Was ein Treffer auslöst: verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD)

  • Zustimmung der Führungsebene zur Geschäftsbeziehung

  • Klärung von Herkunft der Mittel und des Vermögens

  • Verstärkte laufende Überwachung der Geschäftsbeziehung

  • Lückenlose Dokumentation der Prüfung und Entscheidung

Warum manuelle Prüfung nicht reicht

Sanktions- und PEP-Listen ändern sich laufend. Namen existieren in Varianten und Transliterationen, Fehltreffer sind häufig. Eine manuelle Suche ist langsam, lückenhaft und im Ernstfall kaum nachweisbar. Strukturierte, wiederholbare Prüfung ist hier kein Komfort, sondern Voraussetzung.

Wie Autracon hilft

Autracon gleicht Ihre Kunden automatisch gegen aktuelle PEP- und Sanktionslisten ab und liefert das dokumentierte Ergebnis in Ihre Mailbox – schnell, wiederholbar und prüfsicher.

Sanktionen kennen keine Ausreden – nur Treffer und Nicht-Treffer.

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